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Rückwechseln erlaubt - wo und wie?


Geschrieben von: BFV / MG

 


Verbandstag beschloss Änderung auf Kreisebene


Was im Junioren- und Seniorenbereich schon seit einigen Jahren praktiziert wird, gilt ab dem heutigen Montag auch für den Herrenfußball der B-Klassen bis hinauf zur Kreisliga: das Rückwechseln wird eingeführt! Durch den Beschluss des Verbandstages in Bad Gögging darf nun in den Ligaspielen bei einer Spielunterbrechung auch ein bereits ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden. Die Zahl der möglichen Ersatzspieler bleibt jedoch weiter bei maximal drei Akteuren.

 

In Kraft trat diese Änderung mit der Veröffentlichung auf der BFV-Homepage.


Aufgrund des Beschlusses beim Verbandstag 2010 in Bad Gögging den Antrag auf Einführung einer Rückwechslungsmöglichkeit anzunehmen gilt Folgendes nach § 46 der Spielordnung zu beachten:

Anwendung:


Die Rückwechslung ist gültig für alle Frauen- und Herrenverbandsspiele im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes mit folgender Maßgabe:

  • Verbandsspiele (§ 2 SpO): Die Rückwechslung hat nur Gültigkeit bei Spielen auf Kreisebene.
  • Toto-Pokalspiele der Herren / DFB-Pokal der Frauen auf Landesebene: Die Rückwechslung ist bis einschließlich Kreisfinale auch für Bezirksoberliga- und Bezirksligavereine möglich. Im Frauenbereich gilt die Rückwechslungsmöglichkeit bei allen Pokalspielen bis einschließlich Bezirksebene.
  • Privatspiele (§ 2 SpO) (Freundschaftsspiele): Die Rückwechslung ist in allen Spielen möglich. Die Anzahl der Aus-/Rückwechslungen können die Vereine festlegen. Die von den Vereinen vereinbarte Anzahl der Auswechselspieler ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter mitzuteilen.

Durchführung:

  • Grundsätzlich ist zu beachten, dass aus dem vorhandenen Auswechselkontingent nur drei (aufstiegsberechtigter Spielbetrieb) bzw. vier (nicht aufstiegsberechtigter Spielbetrieb der Herren und Frauenspielbetrieb) Spieler/innen aus-/ rückgewechselt werden dürfen.
  • Drei bzw. vier Auswechselspieler/innen (gemäß § 46 SpO) können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden, wobei ausschließlich nur die drei/vier gleichen Spieler/innen ein- oder ausgewechselt werden dürfen. Bei Privatspielen ist – falls vor dem Spiel vereinbart - eine höhere Anzahl von Auswechselspielern möglich.
  • Die Aus-/Rückwechslung ist nur in einer Spielruhe und mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich.
  • Die passrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  • Der Schiedsrichter notiert sich die erste Einwechslung des/der Auswechselspielers/innen. Im Spielberichtsbogen ist ein Kreuz in der Spalte 1. Halbzeit bzw. 2. Halbzeit zu setzen. Sollte ein/e Spielerin im Verlauf des Spieles erneut eingewechselt werden, so muss der Schiedsrichter in einer Spielruhe die Zustimmung erteilen. Weitere Notizen sind nicht notwendig.
  • Zu einer Aus-/Rückwechslung ist immer die Zustimmung des Schiedsrichters erforderlich. Sollte der Schiedsrichter feststellen, dass der Wechsel nur der Zeitverzögerung dient (etwa kurz vor Schluss), so soll er dem Auswechselvorgang nicht zustimmen bzw. verloren gegangene Zeit nachspielen lassen. Wird ein/e Spieler/in wegen Verletzung ausgewechselt und kann am Spiel nicht mehr teilnehmen, so verringert sich entsprechend die Anzahl der Spieler dieser Mannschaft, die im weiteren Verlauf des Spieles zurückgewechselt werden können. Dies gilt auch, wenn ein Spieler/in mit roter oder gelb-roter Karte des Feldes verwiesen wird.
  • Ein/e Spieler/in, der/die ausgewechselt ist, hat sich in der „Technischen Zone“ aufzuhalten.
  • Bei einem evtl. Strafstoßschießen sind nur die Spieler/innen zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren.
  • Die Schiedsrichter werden gebeten, die Rückennummern der ein-/ausgewechselten Spieler(innen) zu notieren.

Sonstiges:


Erklärungen zum Thema Rückwechslung:

 

  • Wie ist zu verfahren, wenn ein/e Spieler/in (z. Z. Auswechselspieler/in) den Schiedsrichter beleidigt bzw. ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht?

- Der/die Spieler/in war noch nicht eingewechselt. Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen. Das Auswechselkontingent bleibt unberührt.


- Der/die Spieler/in war bereits eingewechselt. Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen. Das Auswechselkontingent wird um diesen Spieler/in reduziert (es können nur noch höchstens zwei/drei Spieler eingewechselt werden).

  • Dürfen mehr als vier Auswechselspieler/innen auf dem Spielberichtsbogen stehen?

- Ja

 

  • Dürfen Spieler/innen, die nicht auf dem Spielberichtsbogen stehen, eingewechselt werden?

- Ja, unter Beachtung der passrechtlichen Bestimmungen

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